Berufsvormundschaften · Ergänzungspflegschaften
Begleiten.
Schützen.
Stärken.
Vormundschaften mit Herz und Verantwortung. Ich vertrete Kinder und Jugendliche in allen persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten – mit Einfühlungsvermögen, Fachkompetenz und einem klaren Blick für das Wohl des Kindes.
Staatlich anerkannte Sozialpädagogin (B. A.) · Zertifizierte Berufsvormundin · Mediatorin · Zertifizierte Verfahrensbeiständin
- Begleiten
- Verlässliche Unterstützung in herausfordernden Lebenssituationen.
- Schützen
- Vertretung der Interessen des Kindes mit Verantwortung.
- Stärken
- Ressourcen erkennen und Perspektiven für die Zukunft schaffen.
Vormundschaften · Ergänzungspflegschaften
Erstinformationen
Aufgaben, rechtliche Grundlagen und der Weg zur Bestellung.
Aufgaben einer Berufsvormundin
Begleitung und Unterstützung
Persönliche und regelmäßige Kontakte zum Kind oder Jugendlichen, um eine vertrauensvolle und am Kindeswohl orientierte Begleitung und Unterstützung zu gewährleisten.
Zusammenarbeit
Kooperation mit Herkunftsfamilien, Pflegefamilien, Wohngruppen, Jugendämtern, Gerichten sowie weiteren Personen und Einrichtungen, um eine transparente Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Entscheidungen treffen
Verantwortungsvolle und individuelle Entscheidungen für das Kind oder den Jugendlichen in wichtigen Lebensbereichen treffen – sorgfältig abgewogen und am Kindeswohl orientiert.
Rechtliche Vertretung
Wahrnehmung und Vertretung der rechtlichen Interessen des Kindes oder Jugendlichen gegenüber Behörden, Gerichten oder anderen Stellen.
Personensorge
Vertretung des Kindes oder Jugendlichen in allen persönlichen Angelegenheiten – von Gesundheit über Schule bis zum Aufenthalt.
Berichtspflicht
Regelmäßige, sorgfältig dokumentierte Berichte an das Familiengericht.
Rechtliche Grundlagen
Meine Arbeit als Berufsvormundin basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- §§ 1773–1808 BGB – Vormundschaft
- § 1809 BGB – Ergänzungspflegschaft
- § 1802 BGB – Führung der Vormundschaft, Aufsicht durch das Familiengericht
- § 50 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
- § 53 SGB VIII – Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern
Wie eine Vormundschaft zustande kommt
- Anfrage
- Anfrage durch das Familiengericht oder das Jugendamt.
- Prüfung
- Klärung des Bedarfs, der Zuständigkeit und der Rahmenbedingungen.
- Bestellung
- Übertragung der Vormundschaft oder Pflegschaft durch das Familiengericht.
- Begleitung
- Regelmäßiger persönlicher Kontakt, Vertretung, Abstimmung und Berichte.
Über mich
Was mich auszeichnet
Seit 2011 arbeite ich mit Kindern, Jugendlichen und Familien – in der Intensivdiagnostik, im Pflegekinderdienst und seit vielen Jahren im Bereich Vormundschaften. Ich kenne die Systeme, in denen sich Kinder bewegen, und ich kenne die Menschen darin. Meine Arbeit ist verbindlich, transparent und immer am besten Interesse des Kindes ausgerichtet.
- Empathie
- Ich höre zu und nehme die Bedürfnisse des Kindes ernst.
- Zuverlässigkeit
- Ich bin eine verlässliche Ansprechpartnerin und halte Absprachen ein.
- Geduld
- Ich nehme mir Zeit und bleibe auch in schwierigen Situationen gelassen.
- Verantwortungsbewusstsein
- Ich handle vorausschauend und im besten Interesse des Kindes.
- Kommunikationsstärke
- Ich fördere den Austausch und schaffe Vertrauen zwischen allen Beteiligten.
- Diskretion
- Ich behandle alle Informationen vertraulich und mit Respekt.
Beruflicher Werdegang
- 04/2025 – heute
- Jugendamt der Stadt Selm Amtsvormundschaften
- 04/2023 – 03/2025
- Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Dülmen-Coesfeld Vereinsvormundschaften
- 01/2016 – 01/2023
- Sozialdienst katholischer Frauen Recklinghausen e. V. Adoption und Pflegekinderdienst
- 01/2019 – 01/2023
- Sozialdienst katholischer Frauen Recklinghausen e. V. zusätzlicher Fachbereich: Leitung der Angehörigen-Gruppe psychisch erkrankter Menschen
- 06/2016 – 12/2019
- Sozialdienst katholischer Frauen Recklinghausen e. V. zusätzlicher Fachbereich: Vereinsvormundschaften
- 03/2012 – 12/2015
- Jugendhilfe Werne Intensivdiagnostikgruppe für 3- bis 6-Jährige
- 02/2011 – 02/2014
- Caritasverband Lünen – Selm – Werne e. V. Flexible Familienhilfe Selm
- 09/2008 – 02/2012
- Fachhochschule Dortmund Soziale Arbeit (B. A.) – staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin
Weiterbildungen
- 04/2021
- Weinsberger Forum Zertifikatskurs „Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen“
- 06/2016
- Weinsberger Forum Zertifikatskurs „Berufsvormund“
- 05/2013 – 12/2015
- Impulse e. V. – Schule für freie Gesundheitsberufe Ausbildung zur Mediatorin
„Jedes Kind verdient es, gesehen und gehört zu werden.“
Kontakt
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
Für Anfragen von Jugendämtern, Familiengerichten, Einrichtungen und Familien – gern telefonisch oder schriftlich.
- Diensthandy
- 0176 5077 2126
- Postadresse
- Julia Storch – Vormundschaften
Postfach 14
59373 Selm